Standesamtliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare

Standesamtliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare

Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Es ist ein Meilenstein für die homosexuelle Emanzipationsbewegung. Der Bundestag hat kurz vor der Sommerpause Ende Juni beschlossen, dass sich auch gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich trauen lassen können.

Am 01.10.2017 – einem Sonntag – öffnen in Berlin die Standesämter von Friedrichshain-Kreuzberg und Schöneberg für die ersten Heiratswilligen. Bodo Mende und Karl Kreile sind das allererste Paar, das sich um 9.30 Uhr im Rathaus Schöneberg das Ja-Wort gibt.

Der Beitrag „Ehe für alle“ von Tilmann Warnecke erschien am 30.09.2017 im Tagesspiegel.

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurde am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt (Teil I) angezeigt.

Standesamtliche Trauung unter freiem Himmel

Standesamtliche Trauung unter freiem Himmel

Inzwischen ist es in Brandenburg möglich, sich unter freiem Himmel nicht mehr nur in einer freien Trauzeremonie das Ja-Wort zu geben. An einige ausgewählten und sehr schönen Orten (unter Buchen, am Seeufer) ist mittlerweile auch eine standesamtliche Trauung zulässig.